
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.
Bei einer Absage nach dem 3.März 2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen. Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen in diesem Fall nicht.
Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.
Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis
Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.
COMM.PASS Kommunikation und PR
Bettina Timmler
Rondorfer Straße 20
50968 Köln
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
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Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
T +49 221 367 924 70 | M +49 172 771 206 7