Herzliche Einladung zum Weltfrauentag am 7. März 2025

    Herzliche Einladung zum Weltfrauentag Timmler‘s Talk am Freitag, 07. März 2025 in Köln

    Wo: Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB | Agrippinawerft 24 Im Rheinauhafen 50678 Köln

    Wir freuen uns sehr, Dich zum Weltfrauentag in die schönen Räumlichkeiten Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB mit Blick auf den Rhein einzuladen, perfekt für einen wertschätzenden Austausch.

    Knüpfe neue Kontakte und vertiefe bestehende Kontakte und genieße einen inspirierenden Lunch mit Flying Buffet und spannenden Diskussionen.

    Programm:

    • 11:30 Uhr: Ankommen und Warmup

    • 12:00 Uhr: Begrüßung

    • 12:05 – 12.45 Uhr: Impulsvortrag von Markus Greitemann, Beigeordneter, Dezernat für Planen und Bauen Stadt Köln als designierter OB-Kandidat für Köln mit anschließender Diskussion

    Plenumsdiskussion: Empowerment von Frauen mit

    • Sonia Pezzotta, Head of Asset Management bei DERECO Multi-Family-Office für Immobilienvermögen,

    • Tina Froböse Managing Partner bei SELECT Hotel Consulting GmbH,

    • Jessica Hanke Real Estate Lawyer, Partner at Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB I Board Member Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V. und

    • Bettina Timmler, Kommunikations- & Nachhaltigkeitsexpertin für die Bau- und Immobilienwirtschaft | Netzwerken als Passion | Timmler's talk

    • Ende gegen 14:00 Uhr

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

    Wir bedanken uns herzlich bei Jessica Hanke für Ihre Unterstützung, Gastfreundschaft und großartige Zusammenarbeit.

    Hinweis: Diese Veranstaltung wird durch Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert. Mit der Anmeldung erklärst Du Dich mit der Verwendung der Aufnahmen zu Werbe- und Pressezwecken einverstanden.

    Wir freuen uns auf Deine Teilnahme und einen inspirierenden Netzwerk-Lunch.

    Weltfrauentag 2024 Impressionen

    Herzliche Grüße

    Bettina

    Anmeldung und Rechnungsempfänger

    Teilnahmegebühr
    33,00 Euro zzgl. der Umsatzsteuer

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    Anmelde- und Stornierungsfrist: Mit dem Absenden Ihrer Anmeldung ist Ihre Anmeldung verbindlich.


    Teilnahmebedingungen

    Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
    Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.

    Bei einer Absage nach dem 3.März 2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen. Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.

    Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen in diesem Fall nicht.

    Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.

    Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

    Wichtiger Hinweis
    Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
    Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.

    COMM.PASS Kommunikation und PR
    Bettina Timmler
    Rondorfer Straße 20
    50968 Köln

    Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

    Comm.pass Kommunikation und PR
    Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
    T +49 221 367 924 70 | M  +49 172 771 206 7