Herzliche Einladung zur ESG-Konferenz köln let’s talk am 20. April 2023 in Köln

     

    Unter dem Motto "Zukunft gemeinsam anpacken" diskutieren Branchenexperten am 20. April rund um das Megathema ESG bei Osborne Clarke in Köln.

    Im Fokus steht der Erfahrungsaustausch rund um das Thema ESG. In sechs Plena geht es um aktuelle Themen wie ESG im Bestand, Social Impact oder ESG und Finanzierung. Freut Euch auf wertvolle Insights von Experten, viel Raum zur offenen Diskussion, zum Netzwerken und persönlichen Austausch.

    Informiert Euch, welche Lösungen, Konzepte und Best Practice-Beispiele es bereits gibt und wie die ESG-Kriterien schneller umgesetzt werden können. Außerdem diskutieren wir mit Expertinnen und Experten über Dekarbonisierung, Infrastruktur und Handelsimmobilien stehen auch auf der Agenda.

    Hier geht es zur Anmeldung für die ESG-Konferenz köln let's talk am 20. April in Köln:

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    Anmelde- und Stornierungsfrist: Mit dem Absenden Ihrer Anmeldung ist Ihre Anmeldung verbindlich.



    Teilnahmebedingungen

    Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
    Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.

    Bei einer Stornierung bis einschließlich 31.03.2023 wird eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (max. in Höhe des Ticketpreises) erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 01.04.2023 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 12.04.2023 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen.
    Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.

    Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen in diesem Fall nicht.

    Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.

    Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

    Wichtiger Hinweis
    Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
    Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.

    COMM.PASS Kommunikation und PR
    Bettina Timmler
    Rondorfer Straße 20
    50968 Köln

    Ihre Gesundheit – Hygienehinweise und Infektionsschutzempfehlungen
    Der Schutz der Teilnehmer, Partner und Mitarbeiter steht an oberster Stelle.

    Wir richten uns als Veranstalter nach den Empfehlungen des RKI sowie nach den Maßnahmen und Leitlinien der jeweils örtlichen Gesundheitsbehörde, um die Teilnahme an den Fachveranstaltungen so unbesorgt und sicher wie möglich zu gestalten.

    Deshalb findet die Veranstaltung nur unter den zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Bestimmungen statt, um eine möglichst sichere Teilnahme zu gewährleisten.

    Es gelten die Regelungen der dann aktuellen CoronaSchutzVO der Länder und Städte. Gemäß den derzeit geltenden Hygieneverordnungen der Länder für die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist derzeit der Nachweis eines GGG-Status nicht erforderlich. Es gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen – gültig seit 01. Februar 2023. https://www.mags.nrw/coronavirus-verordnungen

    Wenn die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Verordnungen der Länder und Städte dies vorsieht, kann der Veranstalter von den Teilnehmern die Vorlage eines gültigen Coronaimpfnachweises bzw. einen gültigen Coronanegativtest als Teilnahmebedingung verlangen.

    Die Teilnehmer sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und sich an alle Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter vor Ort zu halten.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für coronabedingte Schäden.

    Der Veranstalter behält sich vor, ggf. weitere Regelungen u.a. gem. den Vorgaben der öffentlichen Hand, zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung zu machen. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

    Comm.pass Kommunikation und PR
    Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
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