Herzliche Einladung zum Weltfrauentag am 8. März 2023

    Herzliche Einladung zum Weltfrauentag am 8. März 2023

    „Each for Equal" so lautet 2023 das Motto der Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (United Nations Association of Germany) zum #Internationalen Frauentag. Ins Deutsche übersetzt bedeutet das "Jede*r für Gleichberechtigung". Besser könnte das Thema als Steilvorlage für uns nicht sein.

    👉 Die Veranstaltung zum #Weltfrauentag findet nach drei Jahren endlich wieder in Präsenz statt.

    Wann: 8. März

    von 18.30 bis ca 21.30 Uhr

    Wo: Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte in der Skylounge

    Konrad-Adenauer-Ufer 23 | 50668 Köln

    👉 Das Thema des Abends lautet: Unternehmenskultur im Wandel! Dabei liegt der Fokus auf Fachkräftemangel, Frauenquote und dem S und G.

    Ich freue mich sehr über die Teilnahme, auf die Statements und Insights von:

    👉 Karin Barthelmes-Wehr, Geschäftsführerin, Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft

    👉 Bettina Bohlmann, Geschäftsführerin  der 3P GmbH

    👉 Isabel Hexel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin Oppenhoff

    👉 Anita Horner, CEO, Real Estate expertCEO, Immo Solutions Atelier, Lyss Schweiz.

    Ich freue mich auf die Moderation des Abends.

    ▶ Weitere Informationen folgen in Kürze, ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung.

    ▶ Es bleibt ausreichend Zeit zum Netzwerken und Austausch.

    Ich bedanke mich für die Gastfreundschaft bei Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte,
    insbesondere bei Dr. Stefanie Minzenmay und Isabel Hexel.

    #weltfrauentag #immofrauen #IWD2023 #EachforEqual #netzwerken #unternehmenskultur

    Anmeldung und Rechnungsempfänger

    Teilnahmegebühr
    43,00 Euro zzgl. der Umsatzsteuer

    Hiermit melde ich mich verbindlich zum Weltfrauentag am 8. März 2023
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    Anmelde- und Stornierungsfrist: Mit dem Absenden Ihrer Anmeldung ist Ihre Anmeldung verbindlich.


    Teilnahmebedingungen

    Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
    Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.

    Bei einer Absage nach dem 3.3.2023 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen. Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.

    Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen in diesem Fall nicht.

    Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.

    Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

    Wichtiger Hinweis
    Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
    Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.

    COMM.PASS Kommunikation und PR
    Bettina Timmler
    Rondorfer Straße 20
    50968 Köln

    Ihre Gesundheit – Hygienehinweise und Infektionsschutzempfehlungen
    Der Schutz der Teilnehmer, Partner und Mitarbeiter steht an oberster Stelle.

    Wir richten uns als Veranstalter nach den Empfehlungen des RKI sowie nach den Maßnahmen und Leitlinien der jeweils örtlichen Gesundheitsbehörde, um die Teilnahme an den Fachveranstaltungen so unbesorgt und sicher wie möglich zu gestalten.

    Deshalb findet die Veranstaltung nur unter den zum jeweiligen Veranstaltungs-zeitpunkt geltenden Corona-Bestimmungen statt, um eine möglichst sichere Teilnahme zu gewährleisten.

    Es gelten die Regelungen der dann aktuellen CoronaSchutzVO der Länder und Städte. Gemäß den derzeit geltenden Hygieneverordnungen der Länder für die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist derzeit der Nachweis eines GGG-Status nicht erforderlich. Stand 22.11.2022

    Wenn die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Verordnungen der Länder und Städte dies vorsieht, kann der Veranstalter von den Teilnehmern die Vorlage eines gültigen Coronaimpfnachweises bzw. einen gültigen Coronanegativtest als Teilnahmebedingung verlangen.

    Die Teilnehmer sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und sich an alle Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter vor Ort zu halten.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für coronabedingte Schäden.

    Der Veranstalter behält sich vor, ggf. weitere Regelungen u.a. gem. den Vorgaben der öffentlichen Hand, zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung zu machen. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

    Comm.pass Kommunikation und PR
    Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
    T +49 221 367 924 70 | M  +49 172 771 206 7